Handreichung

Wichtig

Die Kategorisierung der KI-Anwendung ist nur für Lehrveranstaltungen notwendig, in denen KI-Werkzeuge für die Leistungsabfrage verwendet werden oder die Möglichkeit besteht, diese zur Leistungserbringung einzusetzen (z.B. Heimarbeiten, schriftliche Arbeiten, Projektarbeiten oder Abschlussarbeiten).

Für einen praktischen, mündlichen, beaufsichtigten oder MCQ-Leistungsnachweis ist keine Kategorisierung notwendig.

Wenn Sie keine Kategorisierung vornehmen, gilt automatisch Kategorie A: keine KI-Nutzung erlaubt. für alle Leistungsnachweise und Kategorie B: Nur sprachliche und formale Hilfen erlaubt für unbeaufsichtigte, schriftliche Arbeiten.


1. Ziel der Handreichung

Diese Handreichung beschreibt die Rolle und Aufgaben der Studiengangsleitungen sowie der von ihnen beauftragten Personen bei der Anwendung der PMU-Richtlinie zur Verwendung generativer Künstlicher Intelligenz in Studium und Lehre.

Sie soll helfen, den Einsatz von KI-Systemen in Lehrveranstaltungen, Prüfungen, schriftlichen Arbeiten, Abschlussarbeiten und studienbezogenen Projekten rechtskonform, transparent, nachvollziehbar und didaktisch wertvoll zu unterstützen.

 

Kurzformel

Die Studiengangsleitung sorgt dafür, dass KI in Studium und Lehre geregelt, transparent, didaktisch wertvoll und im Einklang mit der PMU-KI-Richtlinie eingesetzt wird.

 

2. Rolle der Studiengangsleitung

Die Studiengangsleitung trägt im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür Sorge, dass die PMU-KI-Richtlinie im jeweiligen Studiengang praktisch umgesetzt wird. Sie ist dabei nicht alleinige Entscheidungsinstanz für alle KI-Fragen, sondern übernimmt eine koordinierende, qualitätssichernde und kommunikative Rolle.

Zu ihren Kernaufgaben gehören:

Die operative Umsetzung kann an geeignete Personen delegiert werden. Die Delegation sollte klar dokumentiert werden und Zuständigkeiten, Aufgabenbereich und Berichtspflichten festlegen.

 

3. Grundsätze für Studium und Lehre

Studiengangsleitungen ist empfohlen auf folgende Grundsätze zu achten:

  1. KI ist ein unterstützendes Werkzeug.
    KI kann Lern-, Schreib-, Recherche-, Analyse- und Reflexionsprozesse unterstützen, ersetzt aber nicht die Eigenleistung, Fachverantwortung oder wissenschaftliche Verantwortung der Studierenden und Lehrenden.
  2. Verantwortung bleibt beim Menschen.
    Inhalte, Bewertungen, Entscheidungen und Arbeitsergebnisse dürfen nicht unkritisch an KI-Systeme ausgelagert werden. Die jeweils handelnde Person bleibt verantwortlich.
  3. Transparenz ist verpflichtend.
    Studierende müssen wissen, ob, wann und in welchem Umfang KI in einer Lehrveranstaltung, Prüfung oder schriftlichen Arbeit verwendet werden darf.
  4. Dokumentation ist erforderlich.
    Relevante KI-Nutzung ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies betrifft insbesondere KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte, Datenanalysen, Code, Abbildungen, Videos, Audios und methodische Unterstützung (→ KI Richtlinie Kategorien C & D)
  5. Datenschutz und Vertraulichkeit sind zu wahren.
    Personenbezogene, sensible, vertrauliche oder urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nicht in nicht freigegebene KI-Systeme eingegeben werden.
  6. KI darf Prüfungs- und Bewertungsverantwortung nicht ersetzen.
    Der Einsatz von KI bei Prüfungsbewertung, automatisierter Verhaltensanalyse, Proctoring, Zulassung, Auswahl oder vergleichbar sensiblen Prozessen ist besonders risikobehaftet und vorab dem KI-DB vorzulegen.

 

4. Aufgaben der Studiengangsleitung

Die Studiengangsleitung oder die beauftragte Person sollte vor Beginn jedes Semesters prüfen, ob die KI-Vorgaben im Studiengang klar, aktuell und für Studierende verständlich kommuniziert sind.

Dazu gehören insbesondere:

4.1 Abstimmung mit Lehrveranstaltungsleitungen

Die Studiengangsleitung stellt sicher, dass Lehrveranstaltungsleitungen festlegen, ob und in welchem Umfang KI in ihrer Lehrveranstaltung verwendet werden darf.

Die vier Kategorien sind:

Kategorie A — Keine KI-Nutzung erlaubt

KI-Systeme sind für die betreffende Lehrveranstaltung, Prüfung oder Leistung nicht zulässig. Nur ausdrücklich freigegebene Hilfsmittel dürfen verwendet werden. Eine nicht erlaubte KI-Nutzung kann prüfungsrechtliche Konsequenzen haben.

Kategorie B — Nur sprachliche und formale Hilfen erlaubt

KI darf ausschließlich für untergeordnete sprachliche oder formale Hilfstätigkeiten verwendet werden, etwa Rechtschreibkorrektur, Grammatikprüfung, Formatierung, Übersetzung einzelner Begriffe oder geringfügige sprachliche Glättung eigener Texte. Inhaltliche Generierung, Lösungserstellung, Argumentationsentwicklung, Quellenrecherche oder Datenanalyse durch KI sind in dieser Kategorie nicht erlaubt.

Kategorie C — KI-Nutzung erlaubt, aber dokumentationspflichtig

Unterstützende KI-Nutzung ist zulässig, sofern Art, Zweck und Umfang der Nutzung dokumentiert werden. Anzugeben sind insbesondere das verwendete Tool oder System, soweit bekannt einschließlich Version, der Anwendungsbereich, der ungefähre Zeitpunkt der Nutzung, bei wesentlicher inhaltlicher Generierung die maßgeblichen Eingaben oder eine ausreichend genaue Beschreibung der Nutzung sowie relevante Parameter oder Einstellungen. Die Eigenleistung muss erkennbar bleiben, und KI-Outputs sind fachlich zu prüfen.

Kategorie D — KI ist Teil der Aufgabenstellung

KI darf oder soll verwendet werden, wenn dies didaktisch vorgesehen ist. In diesem Fall müssen die Aufgabenstellung, die zulässigen Systeme oder Funktionen, die Dokumentationspflichten, die Anforderungen an die kritische Prüfung der KI-Ergebnisse und die Bewertungskriterien klar beschrieben werden.

 

Fehlt eine ausdrückliche Einstufung, gilt für beaufsichtigte Prüfungen Kategorie A und für schriftliche Arbeiten, Projektarbeiten und sonstige unbeaufsichtigte beurteilungsrelevante Leistungen Kategorie B, sofern die Studiengangsleitung oder eine von ihr delegierte Person keine abweichende Regelung bekanntgegeben hat. Bei Unklarheiten haben Studierende vor Abgabe der Leistung oder vor Prüfungsantritt Rücksprache mit der zuständigen Lehrveranstaltungsleitung, Prüfungsleitung oder Betreuungsperson zu halten.

 

4.2 Eintrag in Lehrveranstaltungsunterlagen

Die Vorgaben zur KI-Nutzung sollen in geeigneter Form in Lehrveranstaltungsbeschreibungen, Syllabi, Moodle-Kursen, Prüfungsinformationen oder Aufgabenstellungen aufgenommen werden.

Dabei sollte klar geregelt sein:


4.3 Beobachtung von Umsetzungsproblemen

Wiederkehrende Unklarheiten oder Probleme sollten gesammelt und an das KI & Digitalisierungsboard zurückgemeldet werden. Dazu zählen insbesondere uneinheitliche Kennzeichnungspraxis, Unsicherheiten bei Prüfungen & Abschlußarbeiten, Datenschutzfragen, Verdachtsfälle oder der Wunsch nach studiengangsspezifischen Ausführungsregelungen.

4.4 Aufgaben bei Abschlussarbeiten und schriftlichen Arbeiten

Bei Abschlussarbeiten, Seminararbeiten, Projektarbeiten, Fallberichten und vergleichbaren schriftlichen Leistungen sollte die Studiengangsleitung darauf hinwirken, dass Betreuende klare Vorgaben zur KI-Nutzung machen. (bitte Fallkarte 1: Dokumentation KI-generierter Inhalte in Studium und Forschung beachten)

Empfohlen wird, zu Beginn der Betreuung festzulegen:

Die Verantwortung für die wissenschaftliche Qualität, Richtigkeit, Quellenprüfung und Eigen-leistung bleibt bei der verfassenden Person.

 

4.5 Schnittstelle zum KI- und Digitalisierungsboard

Die Studiengangsleitung oder beauftragte Person hat eine wichtige Schnittstellenfunktion zum KI-DB.

Eine Vorlage an das KI-DB ist insbesondere erforderlich, wenn:

Die Studiengangsleitung stellt sicher, dass dem KI-DB die erforderlichen Informationen bereitgestellt werden, insbesondere Zweck, Einsatzkontext, betroffene Personengruppen, Datenkategorien, Systemlogik, Risikoprofil und vorgesehene Schutzmaßnahmen.

 

4.6 Umgang mit Verdachtsfällen

Bei Verdacht auf unzulässige oder nicht offengelegte KI-Nutzung ist sachlich, fair und dokumentiert vorzugehen (→ Fallkarte 2: Verdachtsprüfung und Plausibilitätsprüfung von studentischen Arbeiten).

Die Studiengangsleitung sollte sicherstellen, dass:

Mögliche Maßnahmen richten sich nach den jeweils anwendbaren studien-, prüfungs-, organisations- oder sonstigen Vorgaben. In Betracht kommen insbesondere zusätzliche Dokumentationsanforderungen, Nachfragen zum Entstehungsprozess, ergänzende Prüfungselemente, Nutzungsbeschränkungen oder andere geeignete Maßnahmen.

 

4.7 Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

Die Studiengangsleitung überprüft regelmäßig, ob die KI-Vorgaben im Studiengang verständlich, praktikabel und wirksam sind.

Dabei sollten insbesondere folgende Fragen berücksichtigt werden:

Erkenntnisse aus der Umsetzung sollten an die zuständigen Gremien, Organisationseinheiten oder das KI-DB rückgemeldet werden.


Revision #1
Created 2026-08-20 11:06:18 UTC by thomas.caspari
Updated 2026-08-20 11:15:06 UTC by thomas.caspari