# Entscheidungshilfe für Mitarbeitende, Lehrende und Betreuer*innen

**Ausgangsfall**

Bei einer schriftlichen Arbeit, Abschlussarbeit, Forschungsarbeit, Seminararbeit, Hausarbeit, Fallausarbeitung, einem Laborprotokoll oder einer sonstigen prüfungsrelevanten Leistung bestehen Anhaltspunkte dafür, dass KI-generierte Texte, KI-generierte Daten, KI-generierte Abbildungen oder sonstige KI-generierte Inhalte nicht offengelegt, unzulässig verwendet oder als eigene Leistung ausgegeben wurden.

**Grundsatz**

Die Prüfung dient nicht dem „Nachweis von KI“ im technischen Sinn (diese ist nach aktuellem Stand nicht 100% möglich), sondern der **begründeten Verdachtsprüfung und Plausibilitätsprüfung**.

Maßgeblich ist eine dokumentierte Gesamtwürdigung:

- In welcher Kategorie (A – D) ist die Arbeit erstellt worden? → KI-Richtlinie § 5
- Ist die Eigenleistung erkennbar?
- Wurde eine erlaubte KI-Nutzung transparent dokumentiert?
- Sind Text, Daten, Quellen, Abbildungen und Argumentation fachlich plausibel?
- Kann die oder der Studierende die Arbeitsschritte nachvollziehbar erklären?
- Wurden Vorgaben der Lehrveranstaltung, der Betreuung oder der KI-Richtlinie eingehalten?

Ein bloßer Eindruck, ein ungewöhnlicher Schreibstil oder ein einzelnes Verdachtsmoment reichen nicht für eine belastbare Entscheidung.

**Empfehlung**

Besonders wirksam ist nicht die Textanalyse allein, sondern die Nachvollziehbarkeit der Eigenleistung. Es ist daher empfehlenswert folgende Elemente in die Aufgabenstellung einzubauen: ein Forschungstagebuch, dokumentierte Zwischenstände, Vor-Versionen, ein Quellenprotokoll, Abgabe der Rohdaten oder eine mündliche Vorstellung der Arbeit.

**Empfohlener Prüfworkflow**

**Stufe 1: Ausgangslage klären**  
Was war in der Lehrveranstaltung erlaubt? Gab es Kennzeichnungspflicht? Wurde eine Eigenständigkeitserklärung verlangt? Wurden KI-Nutzungsregeln schriftlich kommuniziert?

**Stufe 2: Arbeit inhaltlich prüfen**  
Quellen, Argumentation, Methode, Daten, Abbildungen und Schlussfolgerungen prüfen. Besondere Anzeichen sind erfundene Quellen, nicht reproduzierbare Daten, widersprüchliche Tabellen, perfekte Statistik, fehlende Rohdaten oder ein gut klingender, aber inhaltsleerer Text.

**Stufe 3: Prozessnachweise von Studierenden anfordern**  
Zwischenversionen, Notizen, Literaturprotokoll, Datenfile, Analysecode, Prompt-/KI-Nutzungsdokumentation, Bildrohdateien oder Entwurfsstände.

**Stufe 4: Gespräch mit Studierenden**  
Studierende sollen zentrale Argumente, Quellenwahl, Methode, Datenaufbereitung und Abbildungen erklären. Bei Verdacht kann eine kurze mündliche Verteidigung oder Nachberechnung einzelner Ergebnisse verlangt werden.

**Stufe 5: Dokumentierte Gesamtwürdigung**  
Entscheidung nur auf Basis mehrerer Indizien: Regelverstoß, fehlende Kennzeichnung, fehlende Eigenleistung, nicht erklärbare Inhalte, nicht reproduzierbare Daten oder nachweislich erfundene Quellen/Abbildungen