Entscheidungshilfe für Mitarbeitende, Lehrende und Betreuer*innen   Ausgangsfall Bei einer schriftlichen Arbeit, Abschlussarbeit, Forschungsarbeit, Seminararbeit, Hausarbeit, Fallausarbeitung, einem Laborprotokoll oder einer sonstigen prüfungsrelevanten Leistung bestehen Anhaltspunkte dafür, dass KI-generierte Texte, KI-generierte Daten, KI-generierte Abbildungen oder sonstige KI-generierte Inhalte nicht offengelegt, unzulässig verwendet oder als eigene Leistung ausgegeben wurden.   Grundsatz Die Prüfung dient nicht dem „Nachweis von KI“ im technischen Sinn (diese ist nach aktuellem Stand nicht 100% möglich), sondern der begründeten Verdachtsprüfung und Plausibilitätsprüfung . Maßgeblich ist eine dokumentierte Gesamtwürdigung: In welcher Kategorie (A – D) ist die Arbeit erstellt worden? → KI-Richtlinie § 5 Ist die Eigenleistung erkennbar? Wurde eine erlaubte KI-Nutzung transparent dokumentiert? Sind Text, Daten, Quellen, Abbildungen und Argumentation fachlich plausibel? Kann die oder der Studierende die Arbeitsschritte nachvollziehbar erklären? Wurden Vorgaben der Lehrveranstaltung, der Betreuung oder der KI-Richtlinie eingehalten? Ein bloßer Eindruck, ein ungewöhnlicher Schreibstil oder ein einzelnes Verdachtsmoment reichen nicht für eine belastbare Entscheidung. Empfehlung Besonders wirksam ist nicht die Textanalyse allein, sondern die Nachvollziehbarkeit der Eigenleistung. Es ist daher empfehlenswert folgende Elemente in die Aufgabenstellung einzubauen: ein Forschungstagebuch, dokumentierte Zwischenstände, Vor-Versionen, ein Quellenprotokoll, Abgabe der Rohdaten oder eine mündliche Vorstellung der Arbeit.   Empfohlener Prüfworkflow Stufe 1: Ausgangslage klären Was war in der Lehrveranstaltung erlaubt? Gab es Kennzeichnungspflicht? Wurde eine Eigenständigkeitserklärung verlangt? Wurden KI-Nutzungsregeln schriftlich kommuniziert? Stufe 2: Arbeit inhaltlich prüfen Quellen, Argumentation, Methode, Daten, Abbildungen und Schlussfolgerungen prüfen. Besondere Anzeichen sind erfundene Quellen, nicht reproduzierbare Daten, widersprüchliche Tabellen, perfekte Statistik, fehlende Rohdaten oder ein gut klingender, aber inhaltsleerer Text. Stufe 3: Prozessnachweise von Studierenden anfordern Zwischenversionen, Notizen, Literaturprotokoll, Datenfile, Analysecode, Prompt-/KI-Nutzungsdokumentation, Bildrohdateien oder Entwurfsstände. Stufe 4: Gespräch mit Studierenden Studierende sollen zentrale Argumente, Quellenwahl, Methode, Datenaufbereitung und Abbildungen erklären. Bei Verdacht kann eine kurze mündliche Verteidigung oder Nachberechnung einzelner Ergebnisse verlangt werden. Stufe 5: Dokumentierte Gesamtwürdigung Entscheidung nur auf Basis mehrerer Indizien: Regelverstoß, fehlende Kennzeichnung, fehlende Eigenleistung, nicht erklärbare Inhalte, nicht reproduzierbare Daten oder nachweislich erfundene Quellen/Abbildungen