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Das KI-Forschungsprivileg

Das sogenannte KI-Forschungsprivileg im EU AI Act bedeutet, dass bestimmte Forschungs-, Test- und Entwicklungstätigkeiten an KI-Systemen oder KI-Modellen nicht unter die regulären Pflichten der KI-Verordnung fallen, solange das betreffende System noch nicht in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurde.

Erfasst ist damit ausschließlich die Entwicklung, Erprobung oder wesentliche Veränderung eines KI-Systems oder KI-Modells im Forschungs- und Entwicklungsstadium. Ebenfalls ausgenommen sind KI-Systeme, die ausschließlich für wissenschaftliche Forschung und Entwicklung entwickelt und eingesetzt werden.

Wichtig ist die klare Abgrenzung:

Dieses Forschungsprivileg gilt nicht für den normalen Einsatz bereits fertiger KI-Systeme, etwa wenn Forschende, Lehrende oder Studierende ChatGPT, Gemini, Claude, NotebookLM, Elicit oder andere verfügbare Tools zur Recherche, Textbearbeitung, Datenanalyse, Lehre oder Verwaltung verwenden. In diesen Fällen wird kein eigenes KI-System entwickelt oder verändert, sondern ein bestehendes KI-System genutzt. Dafür gelten weiterhin die allgemeinen Vorgaben der PMU-KI-Richtlinie, insbesondere zu Verantwortung, Transparenz, Datenschutz, Vertraulichkeit, Kennzeichnung und wissenschaftlicher Integrität.

Wird ein im Forschungsprivileg entwickeltes oder erprobtes KI-System später in den regulären Betrieb überführt, etwa in Lehre, Klinik, Verwaltung, Prüfung oder Studienorganisation, endet die bloße Forschungssituation. Vor einer solchen Nutzung ist eine Prüfung nach den einschlägigen Governance-, Datenschutz-, Risiko- und Freigabeverfahren erforderlich.

(Text KI-gereiert)