KI-Richtlinie auf einen Blick
Worum geht es?
Die PMU erlaubt den Einsatz von KI grundsätzlich als unterstützendes Werkzeug. KI darf beim Lernen, Schreiben, Recherchieren oder Strukturieren helfen – sie ersetzt aber nicht die eigene fachliche, wissenschaftliche, ethische oder klinische Verantwortung. Die Richtlinie gilt seit 01.07.2026 für alle Studierenden, Lehrenden (auch externe Lehrende), Forschenden und Mitarbeitenden der PMU.
1. Sie bleiben verantwortlich
Alles, was Sie mit KI erstellen oder bearbeiten, bleibt Ihre Verantwortung. Sie müssen Inhalte prüfen, Fehler korrigieren und sicherstellen, dass Ihre Arbeit wissenschaftlich sauber, nachvollziehbar und eigenständig bleibt.
2. KI in der Lehre darf nur im erlaubten Rahmen verwendet werden
Ob und wie KI in einer Lehrveranstaltung, Prüfung, Seminararbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit oder Dissertation verwendet werden darf, richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben der Lehrveranstaltung, Betreuung oder Prüfungsregelung.
Die Richtlinie unterscheidet vier Kategorien:
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Kategorie |
Bedeutung für Studierende |
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A – Keine KI-Nutzung erlaubt |
KI darf nicht verwendet werden. Nur ausdrücklich freigegebene Hilfsmittel sind erlaubt. |
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B – Nur sprachliche/formale Hilfe erlaubt |
KI darf nur für Rechtschreibung, Grammatik, Übersetzung, Formatierung oder sprachliche Glättung eigener Texte genutzt werden. Keine inhaltliche Hilfe, keine Lösungserstellung, keine Argumente, keine Recherche, keine Datenanalyse. |
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C – KI erlaubt, aber dokumentationspflichtig |
KI darf unterstützend genutzt werden. Studierende bleiben vollständig verantwortlich und müssen Art, Zweck und Umfang der KI-Nutzung dokumentieren (→ „Dokumentation“). |
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D – KI ist Teil der Aufgabe |
KI soll oder darf gezielt eingesetzt werden, weil es zur Aufgabenstellung gehört. Die Aufgabe legt fest, welche Tools erlaubt sind, wie geprüft und dokumentiert wird und wie der KI-Einsatz bewertet wird (→ „Dokumentation“).. |
Wichtig: Die jeweils geltende Kategorie muss den Studierenden spätestens zu Beginn der Lehrveranstaltung oder bei Ausgabe der Aufgabe transparent und schriftlich mitgeteilt werden. Das ist besonders wesentlich für Lehrveranstaltungen mit Leistungsabfragen, auf die KI einen direkten Einfluss hat (z.B. Heimarbeiten, unbeaufsichtigte Arbeiten, Abschlussarbeiten). Fehlt eine Einstufung, gilt bei beaufsichtigten Prüfungen Kategorie A, bei schriftlichen oder unbeaufsichtigten beurteilungsrelevanten Arbeiten grundsätzlich Kategorie B.
Die Kategorien können auch auf einzelne Teile einer Arbeit angewendet werden. So kann für den Forschungs-/Ergebnisteil einer Abschlussarbeit beispielsweise Kategorie D gelten, währen Kategorie C den Rest der Arbeit umfasst.
3. KI-Nutzung muss transparent sein
Wenn Sie KI für eine Studien- oder Arbeitsleistung verwendest, muss der Einsatz nachvollziehbar gemacht werden, insbesondere wenn KI Inhalte, Formulierungen, Analysen, Übersetzungen, Code, Bilder oder sonstige Arbeitsergebnisse beeinflusst hat.
Eine gute Kennzeichnung beantwortet kurz:
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Frage |
Beispiel |
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Welches Tool wurde verwendet? |
ChatGPT, DeepL, Copilot, Perplexity usw. |
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Wofür wurde es verwendet? |
Ideensammlung, Strukturierung, Sprachkorrektur, Zusammenfassung, Übersetzung |
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Wie stark hat es die Arbeit beeinflusst? |
"nur sprachliche Überarbeitung oder inhaltliche Mitwirkung" |
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Wurde der Output geprüft? |
"Alle Inhalte wurden fachlich geprüft und überarbeitet.“ |
Seit 02. August 2026 müssen KI-generiert Inhalte kegennzeichnet werden. Als Faustregel gilt: Je realistischer, öffentlicher, entscheidungsrelevanter oder vertrauensbildender ein KI-erzeugter Inhalt ist, desto wichtiger ist eine klare Kennzeichnung. Die Information muss klar und unterscheidbar spätestens bei der ersten Wahrnehmung erfolgen (z.B. durch den Vermerk "KI-generiert".
4. In Prüfungen ist besondere Vorsicht nötig
Bei Leistungsabfragen (Prüfungen) darf KI nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich zugelassen ist. Wird KI nicht ausdrücklich erlaubt, ist sie ein unerlaubtes Hilfsmittel.
5. Keine sensiblen Daten in KI-Tools eingeben
Sie dürfen keine vertraulichen, personenbezogenen oder besonders sensiblen Daten in KI-Systeme eingeben, insbesondere keine Daten über Patient*innen, Studierende, Lehrende, Mitarbeitende oder Forschungsteilnehmende.
Nicht eingeben:
- Namen, Matrikelnummern, E-Mail-Adressen
- Patientendaten, Diagnosen, Befunde, Gesundheitsdaten
- nicht anonymisierte Forschungsdaten
- interne PMU-Unterlagen, wenn keine Freigabe besteht
- fremde Texte, Bilder oder Arbeiten ohne Berechtigung
- vertrauliche PMU/SALK Dokumente
6. KI-Ergebnisse können falsch sein
KI kann überzeugend klingende, aber falsche Inhalte erzeugen. Das betrifft besonders Quellen, medizinische Aussagen, Rechtsfragen, Zahlen, Literaturangaben und Zusammenfassungen.
Deshalb: KI-Antworten immer mit verlässlichen Quellen, Lehrmaterialien oder Fachliteratur prüfen.
7. Urheberrecht und fremde Inhalte beachten
Sie dürfen fremde Texte, Bilder, Studienunterlagen, Arbeiten anderer Studierender/Kolleg*innen oder geschützte Materialien nicht einfach in externe KI-Tools hochladen. Das kann urheberrechtlich oder datenschutzrechtlich problematisch sein.
8. Täuschung ist verboten
Ungekennzeichnete oder unerlaubte KI-Nutzung kann als Verstoß gegen gute wissenschaftliche Praxis oder gegen Prüfungsregeln gewertet werden. Mögliche Folgen können etwa Nutzungsbeschränkungen, zusätzliche Prüfungen, Dokumentationsauflagen oder andere studienrechtliche Maßnahmen sein.