KI-unterstützte Simultanübersetzung, Untertitelung und Transkription
Anlage 1 - KI-unterstützte Simultanübersetzung, Untertitelung und Transkription in Lehrveranstaltungen
1. Zweck und Anwendungsbereich
Diese Anlage konkretisiert die Richtlinie zur Verwendung von KI-Systemen an der PMU für den Einsatz KI-unterstützter Simultanübersetzung, Untertitelung und Transkription in Präsenz-, Hybrid- und Online-Lehrveranstaltungen.
Sie gilt für alle Lehrveranstaltungen, Lehrformate und sonstigen universitären Veranstaltungen, in denen Sprache, Ton, Bild, Untertitel oder Transkripte durch KI-Systeme verarbeitet, übersetzt, verschriftlicht oder wiedergegeben werden.
2. Zulässigkeit des Einsatzes
Der Einsatz KI-unterstützter Simultanübersetzung, Untertitelung oder Transkription ist nur zulässig, wenn das eingesetzte System institutionell freigegeben ist und die Vorgaben der Richtlinie sowie dieser Anlage eingehalten werden. Vor Freigabe hat eine Schwellenwertüberprüfung durch die_den Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 6 bzw. Art. 9 DSGVO zu erfolgen.
Eine Nutzung nicht freigegebener Systeme ist unzulässig, sofern dabei personenbezogene Daten, vertrauliche Inhalte, Lehrveranstaltungsaufzeichnungen, Audio- oder Videodaten, Transkripte oder vergleichbare Inhalte verarbeitet werden.
3. Unterstützungsfunktion und Unverbindlichkeit
KI-generierte Übersetzungen, Untertitel und Transkripte dienen ausschließlich der Unterstützung von Verständlichkeit, Mehrsprachigkeit, Barrierearmut und Teilhabe.
Sie ersetzen nicht:
· die Originalaussagen der Lehrperson,
· offizielle Lehrmaterialien,
· fachlich geprüfte Übersetzungen,
· prüfungsrelevante Vorgaben,
· verbindliche Anordnungen oder Erklärungen der PMU.
Auf die mögliche Fehleranfälligkeit KI-generierter Übersetzungen, Untertitel und Transkripte ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
4. Information der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden sind vor Beginn der Lehrveranstaltung klar und verständlich über den Einsatz des Systems zu informieren.
Die Information hat insbesondere zu enthalten:
· Zweck des Einsatzes,
· eingesetztes System oder eingesetzter Anbieter, soweit bekannt,
· Art der verarbeiteten Daten,
· Hinweis, ob Audio-, Video-, Übersetzungs- oder Transkriptionsdaten gespeichert werden,
· Hinweis auf die Fehleranfälligkeit KI-generierter Ergebnisse,
· Kontaktmöglichkeit für Datenschutz- oder Rückfragen.
5. Grundsatz der Live-Verarbeitung
Die Verarbeitung ist auf das für die Live-Übersetzung, Untertitelung oder Transkription erforderliche Maß zu beschränken.
Eine Speicherung von Audio, Video, Transkripten oder Übersetzungen findet grundsätzlich nicht statt.
Abweichungen sind nur zulässig, wenn
· eine gesonderte institutionelle Freigabe vorliegt,
· eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht,
· die betroffenen Personen transparent informiert wurden,
· Speicherzweck, Speicherdauer, Zugriffsbefugnisse und Löschfristen festgelegt sind,
· datenschutzrechtliche und informationssicherheitsrechtliche Anforderungen erfüllt sind.
6. Keine Nutzung zu Trainings-, Analyse- oder Profilingzwecken
Eine Nutzung der verarbeiteten Inhalte durch Anbieter oder Dritte zu Trainings-, Produktverbesserungs-, Analyse-, Profiling- oder sonstigen Sekundärzwecken ist vertraglich und technisch-organisatorisch auszuschließen, soweit keine gesonderte rechtliche Prüfung, datenschutzrechtliche Absicherung und institutionelle Freigabe vorliegen.
7. Schutz besonderer Daten und vertraulicher Inhalte
Personenbezogene Daten besonderer Kategorien, insbesondere Gesundheitsdaten, identifizierbare Patientendaten, vertrauliche Informationen, nicht veröffentlichte Forschungsdaten sowie nicht freigegebene urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nicht in solche Systeme eingebracht werden.
Die Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten nach der Richtlinie bleiben unberührt.
8. Externe Anbieter
Bei Einsatz externer Anbieter sind vorab insbesondere zu prüfen und zu dokumentieren:
· datenschutzrechtliche Zulässigkeit,
· Erforderlichkeit einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung,
· technische und organisatorische Maßnahmen,
· Speicherorte und Drittlandübermittlungen,
· Unterauftragsverarbeiter,
· Löschkonzept,
· Informationssicherheit,
· Vertrags- und Lizenzbedingungen,
· Ausschluss unzulässiger Sekundärnutzung.
9. Qualitätssicherung
Die verantwortliche Lehrperson oder Organisationseinheit hat sicherzustellen, dass KI-generierte Übersetzungen, Untertitel und Transkripte nicht ungeprüft als fachlich verbindlich verwendet werden.
Bei fachlich sensiblen Inhalten, insbesondere medizinischen, pharmazeutischen, rechtlichen, ethischen oder sicherheitsrelevanten Inhalten, ist auf besondere Fehleranfälligkeit hinzuweisen. Erforderlichenfalls sind fachlich geprüfte Materialien bereitzustellen.
10. Zusätzliche Auflagen durch das KI-DB
Das KI-DB kann für bestimmte Systeme, Lehrveranstaltungen, Studiengänge oder Einsatzformen zusätzliche Auflagen festlegen, insbesondere zu:
· Transparenz,
· Qualitätssicherung,
· Barrierefreiheit,
· Datenschutz,
· Informationssicherheit,
· Dokumentation,
· Freigabe,
· Löschung,
· Evaluation.